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Deutscher Anwalt Verein e.V. (DAV)

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    gegründet 1871; Sitz in Berlin.

    Aufgaben: Wahrung, Pflege und Förderung aller beruflichen und wirtschaftlichen Interessen der Rechtsanwaltschaft, v.a. durch Förderung von Rechtspflege und Gesetzgebung sowie durch Pflege des Gemeinsinns und des wissenschaftlichen Geistes der Rechtsanwaltschaft; Zusammenfassung aller deutschen Rechtsanwälte. Veröffentlicht das „Anwaltsblatt” (monatlich).

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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