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Revision von Deutscher Mieterbund e. V. vom 03.06.2009 - 12:16
Deutscher Mieterbund e. V.
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Organisation der Interessenwahrung von Wohnungsmietern; gegründet 1900; Sitz in Berlin.
Aufgaben: Beratung in Mietrechtsangelegenheiten; Wahrung von Mietschutzrechten; Interessenvertretung bei wohnungs- und städtebaupolitischen Entscheidungen.
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