Deutscher Richterbund
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
gegründet 1909, wiedergegründet 1949; Sitz in Berlin.
Aufgaben: Wahrung der richterlichen Unabhängigkeit und der unparteiischen Rechtsprechung; Förderung der beruflichen und sozialen Belange der Richter und Staatsanwälte; Förderung der Gesetzgebung, der Rechtspflege und der Rechtswissenschaft.