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Devisentermingeschäft
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Geschäft in fremder Währung, das zu einem späteren Zeitpunkt als ein Devisenkassageschäft erfüllt wird. Devisentermingeschäfte werden von Kreditinstituten als Eigengeschäfte ausgeführt. Sie können zur Wechselkurssicherung, aber auch zur Spekulation genutzt werden. Das Devisentermingeschäft wird auch als Outright-Devisengeschäft bezeichnet.
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