Devisenkassageschäft
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Geschäft in fremder Währung, das mit zweitägiger Valuta zu erfüllen ist. Devisenkassageschäfte im Auftrag von Kunden führen Kreditinstitute als Kommissionär mit Selbsteintritt unter Ausschluss der Anzeige nach § 405 HGB aus.
Vgl. auch Devisentermingeschäft.
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