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Dialer

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Anwahlprogramme, die Verbindungen zu einer Nummer herstellen, bei der neben der Telekommunikationsdienstleistung Inhalte abgerechnet werden. Wegen der Fähigkeit des Dialers, jede Telefonnummer anzuwählen, besteht die Möglichkeit, teure Mehrwertdienste-Rufnummern ein- und zwischenzuschalten, ohne dass der Kunde dies bemerkt. Kostenpflichtige Dialer dürfen nur noch über die Rufnummerngasse 0900-9 betrieben werden. Dialer müssen nach § 66f TKG bei der Bundesnetzagentur registriert werden.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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