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Dienstanweisung

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Hilfsmittel im Rahmen der Organisation, mit dem die Erledigung von solchen Geschäftsvorfällen im Voraus genau festgelegt wird, die sich häufig wiederholen, sodass sich Arbeitsanweisungen erübrigen. Meist schriftlich. Die Dienstanweisung enthält die Bestimmung von Zuständigkeit, Termin und Form der Erledigung.

    Vgl. auch Weisung.

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