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Revision von Disagiokonto vom 16.02.2010 - 15:20
Disagiokonto
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: in der aktiven Rechnungsabgrenzung für das bei der Ausgabe von Schuldverschreibungen oder Aufnahme von Hypotheken entstehende Disagio zu bildendes Konto (§ 250 III HGB).
2. Bilanzielle Behandlung: Damnum, Disagio.
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