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Diskontgeschäft

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon
    Bankgeschäft nach § 1, 1 Nr. 3 KWG, bei dem Kreditinstitute noch nicht fällige Wechsel und Schecks ankaufen. Das Diskontgeschäft umfasst im Wesentlichen die Vergabe von Diskontkrediten. Früher gehörte auch das Rediskontgeschäft dazu, bei dem Kreditinstitute von ihnen angekaufte rediskontfähige Wechsel bei der Deutschen Bundesbank zum Diskont einreichten. Nach der Errichtung der Europäischen Zentralbank (EZB) hat die Deutsche Bundesbank zum 1.1.1999 ihr Diskontgeschäft und die Festsetzung eines hierfür erforderlichen Diskontsatzes eingestellt. Obwohl Kreditinstitute auch heute noch Diskontkredite vergeben, hat das Diskontgeschäft auf Grund der nicht mehr bestehenden Refinanzierungsmöglichkeiten erheblich an Bedeutung verloren.

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