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DM-Eröffnungsbilanz

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Die nach den Vorschriften des DM-Bilanzgesetzes vom 21.8.1949 (Gesetz über die Eröffnungsbilanz in Deutscher Mark und die Kapitalneufestsetzung) und des DM-Bilanzergänzungsgesetzes vom 28.12.1950 sowie zahlreichen DVO aufzustellende erste Bilanz nach der Währungsreform. Einmalige Unterbrechung der Bilanzkontinuität. Koppelung mit Vermögensbilanz.

    Sonderbestimmung für Saarland: Bilanz zum 6.7.1959 nach DM-Bilanzgesetz für das Saarland vom 30.6.1959 (BGBl. I 372), dessen wichtigste Bestimmungen dem DM-Bilanzgesetz der Bundesrepublik Deutschland gleichen. Keine direkte Koppelung mit Vermögensbilanz.

    2. Die nach den Vorschriften des DM-Bilanzgesetzes vom 23.9.1990 (mit Änderungen 1991) per 1.7.1990 aufzustellenden erste Bilanz in DM für Unternehmen in der ehemaligen DDR.

    Vgl. auch Bilanzumstellung.

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