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Währungsreform

Definition: Was ist "Währungsreform"?

Eine Währungsreform bezeichnet die gesetzliche Neuordnung des Geldwesens zur Überwindung offener oder verdeckter (zurückgestauter) Inflation.

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Gesetzliche Neuordnung des Geldwesens zur Überwindung offener oder verdeckter (zurückgestauter) Inflation. Nach dem Zweiten Weltkrieg führten mehrere Länder eine Währungsreform durch. Die schärfsten Eingriffe in das Geldwesen brachte die dt. Währungsreform im Juni 1948.

    2. Vorgeschichte: Die Nationalsozialisten hatten das Geldvolumen zur Finanzierung der Rüstung und des Kriegs stark ausgeweitet. Bei Kriegsende waren allein in den Westzonen und Westberlin Geldmittel und geldähnliche Forderungen in Höhe von rund 210 Mrd. Reichsmark (RM) vorhanden. Der Geldüberhang wirkte sich nicht in offener Inflation aus, weil die Preise und Löhne eingefroren und die Güter seit Kriegsbeginn rationiert waren. Die öffentliche Bewirtschaftung wurde nach Kriegsende zunächst beibehalten. Es entstand ein Schwarzmarkt, es fehlten Produktionsanreize, und der Wiederaufbau war gehemmt. Für die Beseitigung des riesigen Geldüberhangs wurden rund 250 Pläne entwickelt. Eine gemeinsame Währungsreform der Alliierten war politisch unmöglich.

    3. Währungsreform in den westlichen Besatzungszonen und Westberlin: Die Währungsreform in den Westzonen wurde maßgeblich von den Amerikanern konzipiert, mit dt. Experten beraten und mit mehreren Gesetzen durchgeführt. Die gesetzliche Zahlungskraft der auf RM lautenden Zahlungsmittel erlosch am Sonntag, dem 20.6.1948. Ab dem 21.6.1948 galt die „Deutsche Mark“ (DM). Die neuen Banknoten und Münzen wurden von der am 1.3.1948 gegründeten „Bank Deutscher Länder“ ausgegeben.

    a) Rechnerischer Anschluss an die Reichsmarkwährung: Alle wiederkehrenden Leistungen wie Löhne, Gehälter, Renten, Mieten wurden im Verhältnis 1:1 von RM auf DM umgestellt, alle abgeschlossenen Forderungen und Verpflichtungen hingegen grundsätzlich im Verhältnis 10:1.

    b) Umtausch: Jeder Einwohner konnte 40 RM am 20.6.1948 und weitere 20 RM im Lauf von zwei Monaten im Verhältnis 1:1 in DM umtauschen („Kopfbetrag“). Die Arbeitgeber erhielten auf Antrag einen „Geschäftsbetrag“ in Höhe von 60 DM je beschäftigten Arbeitnehmer. Die Länder und die übrigen Gebietskörperschaften erhielten von den Landeszentralbanken Zahlungsmittel in anteiliger Höhe ihrer vorherigen Einnahmen; ebenso stattete die Bank dt. Länder Bahn und Post aus.

    c) Abwicklung der Reichsmarkkonten: Altgeldnoten und im Währungsgebiet gehaltene RM-Guthaben mussten bis zum 26.6.1948 bei einer Abwicklungsbank eingezahlt oder angemeldet werden.
    (1) Guthaben natürlicher oder juristischer Personen (mit Ausnahme öffentlicher Körperschaften) wurden grundsätzlich 10:1 umgestellt. Die Hälfte des Betrags war frei verfügbar. Die andere Hälfte wurde einem Festkonto gutgebracht; davon wurden 7/10 gestrichen, 2/10 freigegeben, 1/10 für die Anlage in mittel- und langfristigen Wertpapieren vorgesehen. Dadurch verschlechterte sich das Umstellungsverhältnis auf 100:6,50. Das Gesetz zur Milderung von Härten der Währungsreform verbesserte für Spar-, Bausparguthaben und andere Kapitaltitel, die schon am 1.1.1940 dem Gläubiger zugestanden hatten, das Umtauschverhältnis auf 100:20.
    (2) Altgeldguthaben von Geldinstituten erloschen. Deshalb erhielten die Kapitalsammelstellen für ihre im Rahmen der Kriegsfinanzierung übernommenen Schuldtitel des Deutschen Reichs und anderer öffentlicher Schuldner langfristig zu tilgende Ausgleichsforderungen gegenüber der öffentlichen Hand der Bundesrepublik Deutschland in Höhe von 17, später 22 Mrd. DM.
    (3) Es erloschen auch die Altgeldguthaben der Gebietskörperschaften, Bahn- und Postverwaltungen sowie aller von der Militärregierung aufgelösten Organisationen etc.

    d) Schuldverschreibungen, Hypotheken, andere Forderungen und Verpflichtungen wurden im Verhältnis 10:1 umgestellt, bei Altbesitz an diesen Kapitaltiteln 10:2.

    4. Die Währungsreform in der sowjetischen Besatzungszone (SBZ): In der SBZ waren anfangs alle Bankkonten gesperrt worden. Die sowjetische Besatzungsmacht wurde durch die Währungsreform im Westen offenbar überrascht. Sie zog rasch nach und führte die Währungsreform am Mittwoch, dem 23.6.1948, durch. Der Geldumlauf sollte unter Beibehaltung der bisherigen Recheneinheit verringert werden. Als erste Stufe wurden vom 24. bis 28.6.1948 die vorhandenen Banknoten, da noch keine neuen verfügbar waren, mithilfe aufgeklebter Coupons umgestellt. Grundsätzlich wurde Bargeld gegen Bargeld getauscht; die Konten wurden in einem bes. Verfahren umgestellt. Von dem eingereichten Bargeld wurden 70 RM im Verhältnis 1:1, der übrige Betrag im Verhältnis 10:1 umgetauscht. Sparkonten wurden je nach Einlagenhöhe 1:1 bis 10:1 umgestellt. Die Westmächte verhinderten, dass die Währungsreform in der SBZ auf ganz Berlin ausgedehnt wurde. Daraufhin verhängte die Sowjetunion die Berlinblockade. Die zweite Stufe begann mit dem Umtausch der umlaufenden Reichsbanknoten mit den aufgeklebten Coupons in neue Noten der Deutschen Notenbank vom 25. bis 28.7.1948. An die Stelle der Reichsmarkrechnung trat nun die Rechnung in „Deutsche Mark der Deutschen Notenbank“. Das Geld wurde im Verhältnis 1:1 umgetauscht, wobei 70 Mark sofort in bar ausgezahlt wurden. Der Rest wurde einem Konto gutgebracht. Am 13.10.1957 wurden die Noten erneut zum Umtausch aufgerufen. 1964 erhielt die Währung den Namen „Mark der Deutschen Notenbank“, 1968 die Bezeichnung „Mark“.

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