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durchlaufende Gelder

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Begriff des Lohnsteuerrechts: Beträge, die ein Arbeitnehmer bei Ausübung seines Berufs von seinem Arbeitgeber zur Begleichung künftiger Aufwendungen für Rechnung des Arbeitgebers erhält. Die durchlaufenden Gelder gehören nicht zum Arbeitslohn; sie sind gemäß § 3 Nr. 50 EStG steuerfrei.

    Vgl. auch Auslagenersatz.

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