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durchlaufender Kredit

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Treuhandkredit; Ausleihung von zweckgebundenen Mitteln, die von der öffentlichen Hand oder sonstigen Stellen zur Verfügung gestellt und von den Kreditinstituten weitergeleitet und treuhänderisch verwaltet werden. Die Kreditinstitute haften für die durchlaufenden Kredite nur treuhänderisch (anders: durchgeleiteter Kredit).

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