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Duty-free-Shop

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Einzelhandelsgeschäft in Zollausschlüssen (z.B. Freihäfen, Helgoland) und auf Flughäfen jenseits der Zollkontrolle. Es werden vornehmlich Waren verkauft, deren Einfuhr zwar grundsätzlich hohen Zöllen oder Verbrauchsteuern (Tabakwaren, Alkoholika, Kosmetika) unterliegt, die aber im nicht kommerziellen Reiseverkehr unterhalb bestimmter Mengen- oder Wertgrenzen zoll- und steuerfrei eingeführt werden können. Die Waren sind demgemäß gegenüber den Preisen im Zollgebiet verbilligt.

    Das Prinzip des Duty-free-Shop wird auch beim Verkauf derartiger Waren auf Schiffen oder in Flugzeugen bei Reisen über die Zollgrenze genutzt („Butterfahrten”).

    Für Reisen innerhalb der EU ist die Möglichkeit zum Einkauf in Duty-free-Shops 1999 ausgelaufen.

    Anders: Tax-Free Shopping.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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