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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Abk. für Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management; früher: Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Anlageberatung; Berufsverband der Kapitalmarktexperten, Gründung im Jahr 1960, 1.200 persönliche Mitglieder, ca. 400 Investmenthäuser, Banken, Fondsgesellschaften.

    International verankerter Berufsverband: European Fereration of Financial Analysts Societies (EFFAS), über 14.000 Investmentspezialisten europaweit. Die Umbenennung erfolgte im Jahr 2000, um der Weiterentwicklung der Vermögensmanagements in den 90er Jahren auch sprachlich Rechnung zu tragen.

    Aufgaben: Die DVFA sichert die Wettbewerbsfähigkeit der Berufsangehörigen durch eine internationalen Standards entsprechende Aus- und Weiterbildung, durch die Bereitstellung von Plattformen für die optimierte Finanzkommunikation sowie durch effektive Selbstregulierung. Wichtigster Veranstalter von Analystenkonferenzen in Deutschland. Ende 2002 Kodex für Finanzanalyse als Weiterentwicklung der seit 1995 gültigen Standesrichtlinien. Dazu gehören neben Sorgfaltspflicht bei Erstellung einer Analyse auch die Eigenanzeige von Interessenkonflikten, Untersagung von Eigengeschäften in Wertpapieren für den Analysten sowie für seine nächsten Angehörigen und ein Vier-Augen-Prinzip mit einem qualifizierten Kollegen vor der Veröffentlichung. Der Verband unterstützt neben den selbstregulatorischen Maßnahmen gesetzliche Regulierungen auf nationaler und europäischer Ebene, wie z.B. die EU-Marktmissbrauchsrichtlinie.

    Weitere Informationen unter www.dvfa.de.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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