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DZ Bank AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    mit Sitz in Frankfurt am Main ist als Spitzeninstitut der deutschen Genossenschaftsbanken die Nachfolgeeinrichtung der Preußischen Central-Genossenschafts-Kasse (gegründet 1895), der Deutschen Zentralgenossenschaftskasse (1932), der Deutschen Genossenschaftskasse (1949) und der DG-Bank (1975). Sie hatte zum 31.12.2010 bei einem Grundkapital von 3.160 Mio. Euro als Eigentümer die mehr als 900 deutschen Kreditgenossenschaften mit 82,1 Prozent, die WGZ Bank AG Westdeutschen Genossenschafts-Zentralbank mit 6,7 Prozent und sonstige Genossenschaften mit 7,0 Prozent. Die DZ Bank AG hatte 2011 bei fast 28 000 Beschäftigten, 12 000 Geschäftsstellen und 120 Mrd. Euro Kundenkrediten eine Bilanzsumme von 406 Mrd. Euro. Sie nimmt den genossenschaftlichen Förderauftrag im Sinne der Wettbewerbsstärkung gegenüber den mit ihr verbundenen Primärbanken (Volks- und Raiffeisenbanken, Sparda-Banken, PSD-Banken und Kirchenbanken) wahr. Sie hat dabei die Aufgabe, den Liquiditätsausgleich im Finanzverbund zu gewährleisten und spezifische subsidiäre Leistungen im Bereich des Wertpapiergeschäfts, der Vermögensberatung, dem Auslandsgeschäft und dem Devisenhandel zu erbringen. Zu den Verbundunternehmen gehören u.a. die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, die DG Hyp Deutsche Genossenschafts-Hypothekenbank AG, Hamburg, die R + V Versicherungen AG, Wiesbaden und die VR-Leasing AG, Eschborn. Damit ist die DZ Bank AG eine der größten deutschen Finanzdienstleistungsorganisation und Allfinanzdienstleister. Letztlich hat in gewissem Umfange die DZ Bank AG auch die Funktion einer Geschäftsbank, die das gesamte Portfolio eines international tätigen Finanzinstituts direkt gegenüber ihren Kunden, insbes. für mittelständische Unternehmen anbietet.

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