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Earnings before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization (EBITDA)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Gewinn (Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit) vor dem Abzug von Zinsen, Steuern und Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände. Das EBITDA soll Abschreibungspolitik, Verschuldungsgrad und Steuereffekte (u.a. latente Steuern) ausschalten und dadurch bessere Vergleiche erlauben.

     

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