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Eckrentner

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Standardrentner; „standardisierter” Musterfall eines Beziehers einer Altersrente, der während seines gesamten Arbeitslebens mit einer Dauer von 40 oder 45 Jahren durchgängig ein durchschnittliches versicherungspflichtiges Arbeitsentgelt erzielt hat. Das Verhältnis seiner Rente zum Durchschnittseinkommen beziffert das (Eck- oder Standard-)Rentenniveau.

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