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Effektenhändler

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Börsenhändler; Angestellte von Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten an der Börse oder im OTC-Handel, die Effektengeschäfte abschließen dürfen. Jedem Effektenhändler sind bestimmte Papiere oder Papiergattungen zugewiesen.

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