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effektive Inventur

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Lageraufnahme. 1. Begriff: bewegliches Anlagevermögen, Finanzanlagevermögen, Warenvorräte, Bargeldmittel, Wertpapiere etc. werden körperlich an Ort und Stelle aufgenommen (Inventur). Die Uraufzeichnungen sind v.a. für Außenprüfungen aufzubewahren. Bestandsmäßige Erfassung des beweglichen Anlagevermögens vgl. R 5.4 EStR.

    2. Vorteile: Genauigkeit, die bei entsprechender Organisation der Aufnahme, v.a. durch zweckmäßige Kontrollen, weitgehend sichergestellt ist.

    3. Nachteile: großer Zeitaufwand und teilweise nicht zu umgehende Behinderung des Arbeitsprozesses.

    4. Formen: Stichtagsinventur, laufende Inventur, vor- oder nachverlegte Stichtagsinventur gemäß § 241 III HGB.

    Gegensatz: Buchinventur.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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