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Effektivgeschäft

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. An Warenbörsen: Das Geschäft mit Waren, die dem Verkäufer bereits tatsächlich zur Verfügung stehen. Zum Effektivgeschäft gehören: Lokogeschäfte (am gleichen oder nächsten Tag zu erfüllen), Abschlüsse „auf Abladung” (die Ware ist binnen einer festgesetzten Frist zu verladen) oder Abschlüsse in „rollender” und „schwimmender” Ware (die Ware ist noch auf dem Transport).

    2. Im Wertpapierhandel: Geschäft, das auf konkrete Erfüllung abzielt.

    Gegensatz: Differenzgeschäft.

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