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Revision von Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung vom 03.02.2010 - 10:53
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Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Spezielle Sachversicherung gegen Schäden durch Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach Einbruch und Raub. Als eigenständiger Versicherungszweig findet die Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung insbesondere bei industriellen und gewerblichen Risiken Verwendung. Darüber hinaus ist die Gefahr „Einbruchdiebstahl und Raub“ im Rahmen der verbundenen Hausratversicherung mit gedeckt.
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