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Einkommensprinzip

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    unternehmerisches Formalziel u.a. der Familienbetriebe und Genossenschaften in den privatwirtschaftlichen Marktwirtschaften. Der wesentliche Unterschied zum Gewinnprinzip besteht darin, dass die Bezüge der Mitarbeiter nicht als Kosten angesehen werden, sondern Zielgröße der unternehmerischen Disposition sind. Das Unternehmenseinkommen, definiert als Gewinn plus Löhnen, wird verwandt zur
    (1) Finanzierung von Investitionen und
    (2) Ausschüttung von persönlichen Einkommen der Betriebsangehörigen, wofür Steuern sowie Sozialbeiträge abzuführen sind.

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