Zitierfähige Version
- Revision von Einkommensteuer-Grundtabelle vom 07.05.2008 - 16:02
- Revision von Einkommensteuer-Grundtabelle vom 13.07.2009 - 11:45
- Revision von Einkommensteuer-Grundtabelle vom 17.09.2009 - 13:25
- Revision von Einkommensteuer-Grundtabelle vom 21.02.2013 - 15:43
- Revision von Einkommensteuer-Grundtabelle vom 24.08.2017 - 15:42
- Revision von Einkommensteuer-Grundtabelle vom 19.02.2018 - 15:29
Einkommensteuer-Grundtabelle
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
im Einkommensteuerrecht die Bezeichnung für eine Steuertabelle, aus der sich die tarifliche (Jahres-)Einkommensteuer für einen unverheirateten Steuerpflichtigen in Abhängigkeit von dessen zu versteuerndem Einkommen ablesen lässt.
Bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten ergibt sich die Steuerbelastung aus der Einkommensteuer-Splittingtabelle. Die für lohnsteuerliche Zwecke benötigte Höhe der monatlichen Steuerbelastung (Lohnsteuertabellen) wird mathematisch aus der Einkommensteuer-Grundtabelle (Lohnsteuerklassen I, II und IV) oder der Einkommensteuer-Splittingtabelle hergeleitet.
Anders als früher müssen die Einkommensteuer-Grundtabellen und die übrigen Tabellen nicht mehr amtlich berechnet und bekannt gegeben werden; im EDV-Zeitalter wird die Veröffentlichung der Berechnungsformel in § 32a I EStG für ausreichend gehalten.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon