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Einkünfteerzielungsabsicht
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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1. Begriff: Die Absicht, mit einer Tätigkeit bzw. Kapitalanlage über eine Periode hinweg einen (steuerpflichtigen) Überschuss zu erzielen.
2. Steuerliche Bedeutung hat die Einkünfteerzielungsabsicht v.a. für die Frage, ob Verluste aus einer wirtschaftlichen Betätigung steuerlich geltend gemacht werden können. Denn Einkünfteerzielungsabsicht ist Voraussetzung für die Steuerpflicht; fehlt sie, ist die Tätigkeit steuerlich ohne Bedeutung, mit der Folge, dass entsprechende Verluste nicht steuerlich abziehbar sind.
Vgl. auch Liebhaberei.
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