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Revision von Eisenbahninfrastruktur vom 15.02.2018 - 15:04

Eisenbahninfrastruktur

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    die Bundesnetzagentur ist verantwortlich für die Gewährung eines diskriminierungsfreien Zugangs zur Eisenbahninfrastruktur. Deren Aufgaben im Rahmen der Eisenbahnregulierung ergeben sich aus dem Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG vom 29.08.2016, BGBl. I S. 2082).

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