Eisenbahninfrastruktur
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
die Bundesnetzagentur ist verantwortlich für die Gewährung eines diskriminierungsfreien Zugangs zur Eisenbahninfrastruktur. Deren Aufgaben im Rahmen der Eisenbahnregulierung ergeben sich aus dem Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG vom 29.08.2016, BGBl. I S. 2082).
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