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EMIR
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Abk. f. European Market Infrastructure Regulation. Verordnung (EU) Nr. 648/2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister v. 4.7.2012 (ABl. L 201 vom 27.7.2012, S. 1), die dazu dienen soll, die systemischen Risiken des außerbörslichen Derivatehandels zu minimieren. Durch die Verordnung wird für standardisierte außerbörslich gehandelte Finanzderivate eine Clearingpflicht eingeführt, die für finanzielle Gegenparteien gilt, die in der EU beaufsichtigt werden. Für nichtfinanzielle Gegenparteien gilt die Clearingpflicht, wenn sie in einem größeren Umfang Derivate einsetzen, die nicht zur Absicherung der wirtschaftlichen Risiken ihrer Geschäftstätigkeit dienen. Die Regelung betrifft also auch die Hedging-Geschäfte der Unternehmen der Realwirtschaft, die sie etwa zur Absicherung von Währungsrisiken bei internationalen Geschäftenn abschließen. Bei Geschäften, die sich strukturell bedingt nicht für das zentrale Clearing eignen, gelten für die Vertragsparteien besondere Anforderungen an das Risikomanagement. Die Derivategeschäfte sind an ein Transaktionsregister zu melden, das von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) beaufsichtigt wird. Die Zulassungsvoraussetzungen und laufende Beaufsichtigung von zentralen Gegenparteien und die verstärkte Zusammenarbeit der europ. Aufsichtsbehörden sind ebenfalls Gegenstand der Verordnung.––Obwohl die Bestimmungen der EMIR direkt anwendbar sind, haben die Mitgliedstaaten die zuständigen nationalen Behörden festzulegen und geeignete Maßnahmen und Sanktionen vorzusehen, um die Einhaltung der Regeln sicherzustellen. Dem dient der Regierungsentwurf eines Ausführungsgesetzes zur Verordnung (EU) Nr. 648/2012 (EMIR-Ausführungsgesetz) v. 10.10.2012.
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