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Revision von Endfälligkeit vom 07.04.2011 - 14:15

Endfälligkeit

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    Bezeichnet den Termin, an dem der Schuldner die letzte von mehreren Zahlungsverpflichtungen (Zins und Tilgung) an den Gläubiger erbringen muss.

    Vgl. auch endfälliges Darlehen.

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