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Revision von Endfälligkeit vom 07.04.2011 - 14:15
Endfälligkeit
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bezeichnet den Termin, an dem der Schuldner die letzte von mehreren Zahlungsverpflichtungen (Zins und Tilgung) an den Gläubiger erbringen muss.
Vgl. auch endfälliges Darlehen.
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