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Erbschaftsteuer-Richtlinien (ErbStR)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Eine allg. Verwaltungsvorschrift des Bundes zur Anwendung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrechts, erlassen am 17.3.2003 (BStBl. I Sondernummer 1 S. 2). Mit den Erbschaftsteuer-Richtlinien weist der Bundesfinanzminister die Mitglieder der Finanzverwaltung an, wie aus seiner Sicht das Erbschaftsteuergesetz und wichtige Vorschriften des Bewertungsgesetzes zu verstehen sind, um ein gleichmäßiges Handeln der Verwaltung gegenüber Bürgern in gleicher Situation sicher zu stellen.

    2. Inhaltsübersicht:
    (1) Teil A (R 1– 90): Erläuterungen zum Erschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz;
    (2) Teil B (R 91–123): Allgemeine Vorschriften zur Interpretation des Bewertungsgesetzes, v.a. jeweilige Regelung zum Stuttgarter Verfahren;
    (3) Teil C (R 124–192): Vorschriften über die Ermittlung der Bedarfswerte für Grundstücke.

    3. Ergänzung zu den Erbschaftsteuer-Richtlinien: Erbschaftsteuer-Hinweise, Hinweise (H).

    4. Historie: Die Erbschaftsteuer-Richtlinien haben in weiten Teilen Inhalte der früheren Vermögensteuer-Richtlinien (VStR) übernommen, nachdem die Vermögensteuer nicht mehr erhoben wird. Durch das Erbschaftsteuerreformgesetz wurde das Erbschaftsteuergesetz mit Wirkung zum 1.1.2009 überarbeitet und die Richtlinien angepasst. Inzwischen erfolgte eine weitere Erbschaftsteuerreform im Jahr 2016. Hintergrund der Reform ist, dass das bisherige Erbschaftsteuergesetz bei bestimmten Vorschriften gegen das Grundgesetz verstoßen hat.

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