Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Erdölbevorratungsverband vom 19.10.2017 - 16:14
Erdölbevorratungsverband
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
eine bundesunmittelbare rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts, Sitz in Hamburg. Errichtet durch das Erdölbevorratungsgesetz.
Aufgabe: Erdölbevorratung.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon