Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Erholungshilfe vom 31.08.2015 - 11:22
- Revision von Erholungshilfe vom 30.07.2009 - 15:16
- Revision von Erholungshilfe vom 17.09.2009 - 13:27
- Revision von Erholungshilfe vom 03.08.2010 - 13:42
- Revision von Erholungshilfe vom 14.11.2012 - 14:38
- Revision von Erholungshilfe vom 23.10.2013 - 09:28
- Revision von Erholungshilfe vom 06.06.2014 - 10:44
- Revision von Erholungshilfe vom 31.08.2015 - 11:22
- Revision von Erholungshilfe vom 12.09.2016 - 10:58
- Revision von Erholungshilfe vom 01.08.2017 - 17:20
- Revision von Erholungshilfe vom 19.02.2018 - 16:31
- Revision von Erholungshilfe vom 08.05.2020 - 13:17
- Revision von Erholungshilfe vom 12.01.2021 - 11:40
- Revision von Erholungshilfe vom 14.03.2023 - 12:44
Erholungshilfe
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Kriegsopferfürsorge; Leistung für Beschädigte, deren Ehegatten und Hinterbliebene, wenn die Erholungsmaßnahme zur Erhaltung der Gesundheit oder Arbeitsfähigkeit notwendig, die beabsichtigte Form des Erholungsaufenthalts zweckmäßig und - bei Beschädigten - die Erholungsbedürftigkeit durch die anerkannten Schädigungsfolgen bedingt ist (§ 27b BVG).
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon