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ERP-Sondervermögen

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    nicht rechtsfähiges Sondervermögen des Bundes, das nach dem Zweiten Weltkrieg dem Wiederaufbau diente und danach zur gezielten regionalen und sektoralen Förderung der dt. Wirtschaft, des Umweltschutzes sowie verschiedener anderer, öffentlicher Aufgaben eingesetzt wurde. Die ersten Einlagen stammen aus den Gegenwerten des Europäischen Wiederaufbauprogramms (ERP). Mit Auslaufen der ERP-Sonderhilfe wurden die aus Tilgungs- und Zinszahlungen zurückfließenden sowie zusätzlich am Kreditmarkt aufgenommenen Mittel zur Finanzierung neuer Aufgaben eingesetzt.

    Vergabe von ERP-Mitteln: i.d.R. als verzinsliche, aber auch als unverzinsliche Darlehen und/oder als verlorene Zuschüsse.

    Einnahmen und Ausgaben des ERP-Sondervermögens werden laufend in der Jahresrechnungs- und der Haushaltsansatzstatistik für den Bund ausgewiesen und vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) verwaltet das Sondervermögen und finanziert damit Programme zur Wirtschaftsförderung.

    Schuldenstand (2006): 12 Mrd. Euro.

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