Direkt zum Inhalt

Erstversicherer

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Der Erstversicherer schließt ein Versicherungsgeschäft ("direktes Geschäft") mit einem Endkunden (natürliche oder juristische Person) ab.

    2. Merkmale: Gegenstand der Versicherung ist die Übernahme von Risiken gegen Prämie. Der Erstversicherer kann sein resultierendes versicherungstechnisches Risiko bei einem weiteren Versicherer (Rückversicherer) in Rückdeckung geben (Zedent, Zession, Zessionär).

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com