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Erstversicherer
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Versicherungsnternehmen, das ein Versicherungsgeschäft ("direktes Geschäft") mit einem Endkunden (natürliche oder juristische Person) abschließt. Der Erstversicherer kann sein resultierendes versicherungstechnisches Risiko bei einem weiteren Versicherungsunternehmen (Rückversicherer) in Rückdeckung geben (Zedent, Zession, Zessionär).
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