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Revision von EU-GVV vom 08.05.2008 - 11:41

EU-GVV

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    Abk. für Verordnung der Europäischen Union über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen; Verordnung des Europäischen Rates Nr. 44/2001 . Die EU-GVV gilt für den gesamten Bereich der EU und löste 2001 das bis dahin geltende „Europäische Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen” (EU-GVÜ) ab. Die Verordnung regelt, welche nationalen Gerichte für Klagen gegen ein europäisches Unternehmen oder eine natürliche Person, die in der EU ansässig ist, zuständig sind. Zudem bestimmt die EU-GVV wie Entscheidungen aus einem der EU-Mitgliedstaaten in einem anderen EU-Mitgliedstaat vollstreckt werden können. Im Ergebnis garantiert diese Verordnung, dass Urteile von Gerichten eines EU-Mitgliedstaates in allen anderen EU-Mitgliedstaaten anerkannt und im Wege der Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden können.

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