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Europäischer Pass

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    durch EU-Bankrecht gegebene pauschale Genehmigung für Einlagenkreditinstitute und Wertpapierunternehmen im Europäischen Wirtschaftsraum, mit einer in ihrem Herkunftsland erteilten Betriebserlaubnis auch in allen anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums sowohl durch Zweigstellen als auch mit grenzüberschreitenden Dienstleistungen tätig zu werden. Die Bankaufsicht für diese Tätigkeit wird dann auch vom Herkunftsland her wahrgenommen.

    Die Einzelheiten regelen u.a. die §§ 24a und 53b KWG ; und mit dem Investmentgesetz wurde der Europäische Pass auf Investmentfonds und Verwaltungsgesellschaften erweitert.

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