Direkt zum Inhalt

Europäischer Pass

Definition: Was ist "Europäischer Pass"?

Bankrecht: pauschale Genehmigung für Einlagenkreditinstitute und Wertpapierunternehmen im Europäischen Wirtschaftsraum, mit einer in ihrem Herkunftsland erteilten Betriebserlaubnis auch in allen anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums tätig zu werden.

Angebot und Zulassung von Wertpapieren: Ein von der zuständigen Behörde des Herkunftsmitgliedsstaats gebilligter Wertpapierprospekt kann in allen EU/EWR-Staaten ohne zusätzliches Billigungsverfahren für Börsenzulassungen oder öffentliche Angebote des jew. Wertpapiers genutzt werden.

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon
    1. Bankrecht: durch EU-Bankrecht gegebene pauschale Genehmigung für Einlagenkreditinstitute und Wertpapierunternehmen im Europäischen Wirtschaftsraum, mit einer in ihrem Herkunftsland erteilten Betriebserlaubnis auch in allen anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums sowohl durch Zweigstellen als auch mit grenzüberschreitenden Dienstleistungen tätig zu werden. Die Bankaufsicht für diese Tätigkeit wird dann auch vom Herkunftsland her wahrgenommen.

    Die Einzelheiten regeln u.a. die §§ 24a und 53b KWG; mit dem Investmentgesetz (InvG) wurde der Europäische Pass auf Investmentfonds und Verwaltungsgesellschaften erweitert.

    2. Angebot und Zulassung von Wertpapieren: Der „europäische Pass für Wertpapiere“ geht auf die EU-Prospektrichtlinie zurück: Ein von der zuständigen Behörde des Herkunftsmitgliedsstaats [BRD: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)] gebilligter Wertpapierprospekt (Prospekt) kann in allen EU/EWR-Staaten ohne zusätzliches Billigungsverfahren für Börsenzulassungen oder öffentliche Angebote des jew. Wertpapiers genutzt werden. Die Herkunftsstaatsbehörde hat der Behörde des gewünschten Aufnahmestaats hierfür eine Bestätigung über die Billigung des Prospekts zu übermitteln, d.h. zu notifizieren. Der Bescheinigung ist lediglich eine Übersetzung der Zusammenfassung des Prospekts entsprechend der Sprachenregelung des Aufnahmestaates, angefertigt durch den Anbieter oder Zulassungsantragsteller, beizufügen.
    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Europäischer Pass"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Europäischer Pass Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/europaeischer-pass-32101 node32101 Europäischer Pass node46275 Prospekt node32101->node46275 node40636 Investmentgesetz (InvG) node32101->node40636 node30634 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ... node32101->node30634 node39685 Liquidität node39685->node30634 node33147 Factoring node33147->node30634 node53443 Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) node53443->node30634 node27112 Ausfallrisiko node27112->node30634 node48640 Wertpapier node53782 Alternative Investmentfonds (AIF) node53782->node40636 node34525 Hedge Funds node40200 Investment node40200->node40636 node43447 Printwerbung node43447->node46275 node30151 Direct Mailing node30151->node46275 node51362 organisierter Markt node46275->node51362 node40636->node48640 node40636->node34525
    Mindmap Europäischer Pass Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/europaeischer-pass-32101 node32101 Europäischer Pass node46275 Prospekt node32101->node46275 node40636 Investmentgesetz (InvG) node32101->node40636 node30634 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ... node32101->node30634

    News SpringerProfessional.de

    Autoren der Definition und Ihre Literaturhinweise/ Weblinks

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete