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Fabrikationsrisikodeckung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Hermes-Fabrikationsrisikodeckung, damit sichert der Bund den deutschen Exporteur auf Antrag vor den Risiken von Ausfuhrgeschäften während der Fabrikationsphase in Höhe seiner bis zum Risikoeintritt entstandenen Selbstkosten ab.

    Die Fabrikationsrisikodeckung bietet Schutz vor einem Produktionsabbruch, v.a. aufgrund
    (1) der Insolvenz des ausländischen Bestellers,
    (2) der Lossagung vom Vertrag oder schwerwiegender Vertragsverletzungen,
    (3) staatlicher Maßnahmen und kriegerischer Ereignisse,
    (4) von in der Bundesrepublik Deutschland oder in am Exportgeschäft beteiligten Drittländern geltenden Embargomaßnahmen sowie
    (5) der Nichtzahlung der Stornierungskosten bzw. der Teilvergütungsansprüche nach einer berechtigten Kündigung durch den Besteller.

    Vgl. auch Exportkreditgarantien des Bundes.

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