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Revision von Fälligkeitsteuern vom 17.09.2009 - 13:28
Fälligkeitsteuern
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bezeichnung für Steuern, die kraft Gesetz fällig werden, z.B. Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer.
Eine Veranlagung ist i.d.R. nicht erforderlich.
Anders: Veranlagungsteuern.
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