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fakultative Rückversicherung
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Fallweise Beteiligung des Rückversicherers an einem bestimmten, vom Erstversicherer übernommenen Risiko, das der Rückversicherer individuell prüfen kann. Die Rückversicherung kann hier im Wege des proportionalen Rückversicherungsvertrags oder der Schadenexzedenten-Rückversicherung erfolgen. Gegensatz zur obligatorischen Rückversicherung (auch Vertragsrückversicherung), ferner abzugrenzen von der fakultativ-obligatorischen Rückversicherung.
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