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Familienstand

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Inhaltsverzeichnis

    1. Familienrecht
    2. Amtliche Statistik

    Familienrecht

    Familienrechtlich begründetes Verhältnis zwischen Personen, die durch Geburt (Personenstand), Verehelichung, Ehetrennung bzw. Tod ledig, verheiratet, geschieden oder verwitwet sind.

    Amtliche Statistik

    Unterteilung der Bevölkerung in Ledige, Verheiratete (zusammen oder getrennt lebend), Geschiedene und Verwitwete. Ehepartner von vermissten Personen gelten als verheiratet, von für tot erklärten als verwitwet. Mit der Verbreitung nichtehelicher Lebensgemeinschaften wird die statistische Gliederung nach dem Familienstand infrage gestellt.

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