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Fazilität
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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I.w.S. alle von Banken ihren Kunden eingeräumten Möglichkeiten der Geldanlage oder Kreditaufnahme.
I.e.S. meint Fazilitäten den von Banken bereitgestellten Finanzierungsrahmen, der nach Bedarf in Anspruch genommen werden darf.
Im Rahmen der Geldpolitik: Im Eurosystems bietet die Zentralbank ständig zwei Fazilitäten an: die Spitzenrefinanzierungsfazilität, hierbei können Banken Übernachtkredite aufnehmen und die Einlagefazilität, hier können Banken über Nacht überschüssige Liquidität anlegen. Die Zinssätze für diese beiden Fazilitäten bilden die Ober- bzw. Untergrenze für den Tagesgeldsatz (EONIA).
Im Rahmen der internationalen Wirtschaftspolitik: Zusagen von Regierungen oder internationalen Organisationen (insbesondere IWF) in bestimmten Fällen Finanzhilfen oder Kredite zu gewähren, z.B. zur Bewältigung von Naturkatastrophen, in Krisenfällen oder bei Zahlungsbilanzproblemen.
Vgl. auch Kreditfazilität, Kreditlinie.
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