Direkt zum Inhalt

Fertigpackung

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Erzeugnis in einer Verpackung beliebiger Art, die in Abwesenheit des Käufers abgepackt und verschlossen wird, wobei die Menge des darin enthaltenen Erzeugnisses ohne Öffnen oder merkliche Änderung der Verpackung nicht verändert werden kann. Wer gewerbsmäßig Fertigpackungen in den Verkehr bringt, hat auf der Fertigpackung leicht erkennbar und deutlich lesbar die Füllmenge nach Gewicht, Volumen oder Stückzahl anzugeben. Fertigpackungen müssen so gestaltet und befüllt sein, dass keine größere Füllmenge vorgetäuscht wird, als in ihnen enthalten ist (§§ 42, 43 Mess- und Eichgesetz vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2722, 2723) m.spät.Änd.).

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com