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Feuerstättenbescheid

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Nach Fertigstellung eines Neubaus oder einer grundlegenden Sanierung inspiziert der zuständige Schornsteinfeger die Heizungsanlage. Als Ergebnis dieser Feuerstättenschau erstellt er einen kostenpflichtigen Feuerstättenbescheid in dem die Abgasleitungen und die Abgaswege aufgeführt sind und in dem festgelegt wird, in welchem Umfang die Anlage regelmäßig überprüft werden muss.

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