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Financial Covenants
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Sammelbegriff für zusätzliche Vertragsklauseln oder Nebenabreden in Kredit- und Anleiheverträgen mit Unternehmen. Mit Vereinbarungen über Covenants werden den Kreditnehmern bzw. Schuldnern bestimmte Verpflichtungen auferlegt. Je nach Verpflichtungsart unterscheidet man General Covenants (allgemeine Bestimmungen, z.B. Zustimmungspflicht des Kreditgebers, wenn das Unternehmen wesentliche Vermögensteile verkaufen möchte), Information Covenants (Verpflichtung zur regelmäßigen Information, z.B. Quartalsberichte) und Financial Covenants (Verpflichtung zur Einhaltung festgelegter finanzieller Anforderungen, z.B. die maximale Verschuldung gemessen an der Leverage Ratio - Nettoverschuldungsgrad).
Zur Beurteilung einer angemessenen finanziellen Situation werden mit dem kreditnehmenden Unternehmen v.a. Kennzahlen vereinbart, die sich auf die Eigenkapitalausstattung, Verschuldung, Liquiditäts- und Ertragslage des Unternehmens beziehen. Der Kreditnehmer hat dem Kreditgeber diese Finanzkennzahlen regelmäßig mitzuteilen. Sollten sich die Kennzahlen im Laufe der Zeit verschlechtern und nicht mehr den Anforderungen genügen, so behält sich der Kreditgeber vor, die Kreditbedingungen an die geänderte Risikosituation anzupassen. Das kann bspw. ein Risikoaufschlag beim Zinssatz sein, die Forderung nach zusätzlichen Sicherheiten oder die Verpflichtung das Eigenkapital zu erhöhen. Auch ein Aussetzen der Auflagen kommt infrage, dafür berechnet der Kreditgeber eine Gebühr (waiver fee). Im Extremfall kann das Nichteinhalten der Financial Covenants zur Kündigung des Kreditvertrags führen.
Vgl. auch Default-Klausel, Cross-Default-Klausel.
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