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Revision von finanzielle Kapitalgesellschaften vom 17.11.2009 - 09:29
finanzielle Kapitalgesellschaften
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Sektor in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR), der Bundesbank, Banken, Versicherungen und deren Hilfsgewerbe sowie Pensionskassen umfasst.
Vgl. auch nicht finanzielle Kapitalgesellschaften.
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