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Finanzkommissionsgeschäft

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten im eigenen Namen für fremde Rechnung, § 2 III Nr. 1 WpHG. Das Finanzkommissionsgeschäft gehört zu den Bankgeschäften gemäß § 1 I 2 Nr. 4 KWG, deren gewerbsmäßiges Betreiben ein Unternehmen als Kreditinstitut klassifiziert.

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