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Finanzkommissionsgeschäft
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten im eigenen Namen für fremde Rechnung. Das Finanzkommissionsgeschäft gehört zu den Bankgeschäften gemäß KWG, deren gewerbsmäßiges Betreiben ein Unternehmen als Kreditinstitut klassifiziert.
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