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Finanzkreditdeckung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Hermes-Finanzkreditdeckung, übernimmt der Bund für Kredite deutscher (und u.U. ausländischer) Banken an ausländische Schuldner (ausländische privatrechtlich organisierte Schuldner sowie ausländische öffentliche/staatliche Schuldner, die Besteller oder Banken sein können; sog. gebundene Finanzkredite). Die gedeckten Kredite müssen an Ausfuhrgeschäfte deutscher Exporteure gebunden sein.

    Vgl. auch Exportkreditgarantien des Bundes.

    Weitere Informationen unter www.exportkreditgarantien.de.

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